Kooperationspartnerin für Bau und Wohnumfeld Anpassung

Nach einem Unfall oder einer Erkrankung ist es  oft notwendig, die Wohnsituation an die veränderten Lebensumstände anzupassen.

Mit unserem Bau-Kooperationspartner finden wir für Sie die optimale Lösung.

Wenn möglich, besichtigen wir Ihre derzeitige Wohnungssituation und prüfen, wie Sie darin weiterhin ein eigenständiges Leben führen können. Beim Entwurf zur Wohnumfeld Anpassung werden selbstverständlich  Ihre individuellen Wünsche und krankheitsbedingten Bedürfnisse berücksichtigt.

Anschließend werden die geeigneten Partner für die Wohnumfeld Anpassung ausgewählt. Bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Mehrbedarfsermittlung

Bei der Ermittlung des behinderungsbedingten Mehraufwandes unter Berücksichtigung der Wohnungshilfe-Richtlinie unterstützen wir Sie darin, eine behindertengerechte Lösung zu finden und außergewöhnliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Wir prüfen hierzu die grundlegenden Anforderungen für diese Bau-Maßnahmen.

Entstehende Kosten der Baumaßnahmen, die aufgrund der mobilen Einschränkung erforderlich sind, werden von unserer Expertin ermittelt.

Dieses bezieht sich auf den Wohnflächenmehrbedarf sowie auf den barrierefreien und rollstuhlgerechten Neu- bzw. Umbau der Wohnung / des Eigenheims, sowie den Umbau der Außenanlagen inklusive der Baunebenkosten.

Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs, auch unter Berücksichtigung der „Gemeinsame(n) Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über Wohnungshilfe (§41 Abs. 4 SGB VII)“

Begutachtung

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Ausarbeitung von Stellungnahmen dar. Darin erläutern wir gegenüber Leistungsträgern die erforderlichen Maßnahmen. Mit der Ermittlung des sogenannten behinderungsbedingten Mehrbedarfs stellen wir nicht nur die Kosten infolge von körperlichen Einschränkungen dar, sondern grenzen die ggf. ausgeführten Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten von den behinderungsbedingten Kosten ab.

  • Stellungnahme, auch nach Aktenlage
  • Kostenschätzung
  • Prüfung der Kostenanschläge
  • Prüfung der Rechnungen nach erfolgter Anpassung